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Satzung der Deutschen Interessengemeinschaft Club La Santa Sport § 1 Name und Sitz 1. Die Gesellschaft "Deutsche Interessengemeinschaft Club La Santa Sport", im folgenden DICLSS genannt, hat ihren Sitz am jeweiligen Wohnort des Kassiers. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck 1. Zweck der Gesellschaft ist, die Interessen der deutschen und deutschsprachigen Timesharer von Club La Santa Sport zu wahren und ehemalige interessierte Mitglieder weiterhin zu informieren. 2. Die Gesellschaft wird allein und in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Timeshare-Vereinigungen alles tun, das zur Erreichung dieses Ziels dient. 3. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Einnahmen dürfen nur für obige Zwecke und zur Geschäftsführung verwendet werden.
§ 3 Gesellschafterverhältnis (Mitglieder) 1. Gesellschafter können nur Eigentümer (aktive Mitglieder) oder ehemalige Eigentümer (passive Mitglieder) von einem oder mehreren Timeshares des Club La Santa Sport werden. 2. Jeder Timesharer hat nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Wochen. Sind mehrere Personen für ein Timeshare eingetragen, so kann jeder Einzelne dieses Stimmrecht wahrnehmen, zusammen haben sie aber nur eine Stimme. 3. Aufnahmeanträge sind schriftlich an die Geschäftsführung zu richten. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Gründe einer Ablehnung brauchen nicht bekanntgegeben zu werden. 4. Die von der Gesellschafterversammlung festgesetzten Beiträge sind zum festgelegten Zeitpunkt zu entrichten. 5. Die Zugehörigkeit zur DICLSS erlischt: a. durch Tod; b. durch Austrittserklärung, die schriftlich erfolgen muss; c. durch Beschluss der Gesellschafter. 6. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Gesellschafter haben keinerlei Ansprüche an die DICLSS. § 4 Gesellschaftsorgane 1. Die geschäftsführenden Gesellschaftsorgane der DICLSS bestehen aus: Geschäftsführer / Geschäftsführer-Stellvertreter / Kassenwart / Schriftführer 2. Der Geschäftsführer vertritt die DICLSS gerichtlich und außergerichtlich. Diese Befugnis kann er im Einzelfall auf die anderen Mitglieder der Geschäftsführung übertragen. 3. Die Geschäftsführung wird mit einfacher Stimmenmehrheit von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Passive Mitglieder haben kein Wahlrecht. 4. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der DICLSS und ist an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden. Die Geschäftsführung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Geschäftsführers. Eine Haftung der Geschäftsführung ist ausgeschlossen. § 5 Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafterversammlung tritt auf Einladung der Geschäftsführung nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Gesellschafter, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. Sie ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen. 2. Die Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Passive Mitglieder haben kein Abstimmungsrecht. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschafterversammlung gehören: a. die Wahl der Geschäftsführung; b. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts, der Jahresabrechnung und die Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung; c. die Beschlussfassung über sonstige vorliegende Anträge sowie die Festsetzung der Aufnahmegebühr und Beiträge. 4. Über den Ablauf der Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.
§6 Satzungsänderung Änderungen der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung mit Zweidrittel- Mehrheit. § 7 Auflösung Die Auflösung der DICLSS erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Sie bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit. Das Vermögen zum Zeitpunkt der Auflösung wird nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an die zum Auflösungszeitpunkt registrierten aktiven und passiven Mitglieder aufgeteilt. Die Anteile sollen aufgrund der ununterbrochenen Mitgliedsjahre vor Auflösung der DICLSS eines jeden Mitglieds berechnet werden.
Diese Fassung der Satzung wurde einstimmig auf der Gesellschafterversammlung am 12. Juni 2010 in Bacharach beschlossen. Arnsberg, den 30. Juni 2010 Peter Trompeter Barbara Trompeter Geschäftsführer Schriftführerin
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