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Satzung der Deutschen Interessengemeinschaft Club La Santa Sport
 
§ 1 Name und Sitz
1.  Die Gesellschaft "Deutsche Interessengemeinschaft Club La Santa Sport", im
folgenden DICLSS genannt, hat ihren Sitz am jeweiligen Wohnort des Kassiers.
2.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck
1.  Zweck der Gesellschaft ist, die Interessen der deutschen und deutschsprachigen
Timesharer von Club La Santa Sport zu wahren und ehemalige interessierte
Mitglieder weiterhin zu informieren.
2.   Die Gesellschaft wird allein und in  Zusammenarbeit mit anderen nationalen und
internationalen Timeshare-Vereinigungen alles tun, das zur Erreichung dieses Ziels
dient.
3.  Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn und unterhält keinen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Einnahmen dürfen nur für obige Zwecke und zur
Geschäftsführung verwendet werden.

§ 3 Gesellschafterverhältnis (Mitglieder)
1.  Gesellschafter können nur Eigentümer (aktive Mitglieder) oder ehemalige
Eigentümer (passive Mitglieder) von einem oder mehreren Timeshares des Club La
Santa Sport werden.
2.  Jeder Timesharer hat nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Wochen. Sind
mehrere Personen für ein Timeshare eingetragen, so kann jeder Einzelne dieses
Stimmrecht wahrnehmen, zusammen haben sie aber nur eine Stimme.
3.  Aufnahmeanträge sind schriftlich an die Geschäftsführung zu richten. Über die
endgültige Aufnahme entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Gründe
einer Ablehnung brauchen nicht bekanntgegeben zu werden.
4.  Die von der Gesellschafterversammlung festgesetzten Beiträge sind zum
festgelegten Zeitpunkt zu entrichten.
5.  Die Zugehörigkeit zur DICLSS erlischt:
a.  durch Tod;
b.  durch Austrittserklärung, die schriftlich erfolgen muss;
c.  durch Beschluss der Gesellschafter.
6.  Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Gesellschafter haben keinerlei Ansprüche an
die DICLSS.
 
§ 4 Gesellschaftsorgane
1.  Die geschäftsführenden Gesellschaftsorgane der DICLSS bestehen aus:
Geschäftsführer / Geschäftsführer-Stellvertreter / Kassenwart / Schriftführer
2.  Der Geschäftsführer vertritt die DICLSS gerichtlich und außergerichtlich. Diese
Befugnis kann er im Einzelfall auf die anderen Mitglieder der Geschäftsführung
übertragen.
3.  Die Geschäftsführung wird mit einfacher Stimmenmehrheit von der
Gesellschafterversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Passive Mitglieder haben kein Wahlrecht.
4.  Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der DICLSS und ist an die
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden. Die Geschäftsführung  fasst
ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit  entscheidet die
Stimme des Geschäftsführers. Eine Haftung der Geschäftsführung ist
ausgeschlossen.
 
§ 5 Gesellschafterversammlung
1.  Die Gesellschafterversammlung tritt auf Einladung der Geschäftsführung nach
Bedarf oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Gesellschafter,
mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. Sie ist schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.
2.  Die Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Passive Mitglieder haben kein
Abstimmungsrecht.
3.  Zu den Aufgaben der Gesellschafterversammlung gehören:
a.  die Wahl der Geschäftsführung;
b.  die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts, der Jahresabrechnung und die
Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung;
c.  die  Beschlussfassung  über sonstige vorliegende Anträge sowie die
Festsetzung der Aufnahmegebühr und Beiträge.
4.  Über den Ablauf der Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und
vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.

§6 Satzungsänderung
Änderungen der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung mit Zweidrittel-
Mehrheit.
 
§ 7 Auflösung
Die Auflösung der DICLSS erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Sie bedarf
einer Zweidrittel-Mehrheit.
Das Vermögen zum Zeitpunkt der Auflösung wird nach Begleichung aller
Verbindlichkeiten an die zum Auflösungszeitpunkt registrierten aktiven und passiven
Mitglieder  aufgeteilt.  Die Anteile sollen  aufgrund der ununterbrochenen
Mitgliedsjahre vor Auflösung der DICLSS eines jeden Mitglieds berechnet werden. 

Diese Fassung der Satzung wurde einstimmig auf der Gesellschafterversammlung am 
12. Juni 2010 in Bacharach beschlossen.
Arnsberg, den 30. Juni 2010
 
 
Peter Trompeter                       Barbara Trompeter
Geschäftsführer                     Schriftführerin

 
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